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Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der KVHS Bergstraße

Gewinnspiel

Die Teilnahme am Gewinnspiel der KVHS Bergstraße ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Die Gewinnspiele werden von der KVHS Bergstraße, Marktplatz 1 in 64653 Lorsch (nachfolgend „KVHS“ genannt) in Kooperation mit verschiedenen Partnern durchgeführt. Grundsätzlich stellt der Partner als Preissponsor die Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung. Die KVHS vertritt die Preissponsoren während der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. Die KVHS wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, sie ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.

Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind Abonnenten des Newsletters der KVHS Bergstraße ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.

Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie eine Mail an die angegebene Adresse innerhalb der aktuellen Verlosungsaktion schickt, und – je nach Art des Gewinnspiels – ggfs. alle Gewinnspielfragen beantwortet. Die teilnehmende Person ist für die Richtigkeit, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich. Der Eingang der Gewinnspielantworten hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Wurde keine Frist genannt, findet die Verlosung beim Newsletter zwei Wochen nach Versendung des betreffenden Newsletters statt. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen und Teilnahmen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Die Teilnahme ist nicht auf Kundinnen und Kunden der KVHS Bergstraße beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Ausschluss vom Gewinnspiel

Mitarbeitende der Kreisverwaltung Bergstraße sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Eine Teilnahme über Gewinnspielagenturen ist unzulässig.

Pro teilnehmende Person nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist untersagt, mehrere Email-Adressen oder schriftliche Einsendungen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden, dieses führt zum Ausschluss vom Gewinnspiel.

Durchführung und Abwicklung

Je nach Gewinnspiel wird der Gewinn im Rahmen des Newsletter-Beitrags beschrieben. Es fallen keine zusätzlichen Versandkosten an.

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmenden. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmenden in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.
Die gewinnende Person wird von der KVHS per E-Mail, per Post oder telefonisch benachrichtigt. Die KVHS ist berechtigt, die Daten des Gewinners bzw. der Gewinnerin an den Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Falls die Art des Gewinnspiels es erfordert, dass die gewinnende Person sich meldet, so muss dieses innerhalb der in der Benachrichtigung genannten Frist erfolgen, sonst verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Wenn keine Frist angegeben ist, gilt eine Woche nach Versand der Gewinnbenachrichtigung. Dann wird per Los neu ermittelt, wer gewonnen hat, sofern der Gewinn zu diesem späteren Zeitpunkt noch zur Verfügung steht.

Eine Barauszahlung der Gewinne oder ein etwaiger Gewinnersatz sind nicht möglich.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an die gewinnende Person. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Datenschutz

Bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel erklärt sich die mitmachende Person ausdrücklich damit einverstanden, dass die KVHS die dazu erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels und noch 30 Tage danach speichert und die Daten der Gewinner an den Kooperationspartner zum Zweck der Gewinnausschüttung übermittelt. Es steht der/dem Teilnehmenden jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Stand: 27. März 2025

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