
Anmeldung und Teilnahme
Wie melde ich mich an?
Für jede Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Folgende Anmeldewege sind möglich: persönlich, schriftlich, per E-Mail, über das Internet oder telefonisch.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Anmeldung die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) anerkennen, deren genauer Wortlaut zu finden ist unter Service.
Bekomme ich eine Anmeldebestätigung?
Anmeldebestätigungen werden nicht verschickt – allerdings gibt die KVHS Rückmeldung, wenn eine Buchung nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte. Wer keine anderslautende Nachricht erhält, wird gebeten, zum ersten Kurstermin zu kommen. Die Anmeldung – unabhängig vom tatsächlichen Erscheinen im Kurs – verpflichtet zur Zahlung der vollen Gebühr. Dasselbe gilt für jedwede Teilnahme an einem Kurs – die komplette Gebühr wird auch beim Besuch einzelner Kurstermine fällig.
Kann ich mehrere Personen zu einem Kurs anmelden?
Bei einer Kursbuchung über unsere Homepage können Sie über unseren Warenkorb mehrere Personen zu einem Kurs anmelden. Bei einer telefonischen Anmeldung, oder einer Anmeldung per E-Mail benötigen wir die Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) von den weiteren anzumeldenden Personen.
Der Kurs hat schon begonnen – kann ich noch mitmachen?
Sollten noch freie Kursplätze verfügbar sein, können Sie sich in Abstimmung mit der vhs Geschäftsstelle noch zu dem Kurs anmelden. Sie müssen allerdings die komplette Kursgebühr bezahlen.
Wie erhalte ich meinen Zugangslink bei Onlinekursen?
Ihren Zugangslink erhalten Sie vor Kursbeginn per Mail.
Welche technischen Voraussetzungen benötige ich für die Teilnahme an einem Onlinekurs?
Sie benötigen für den Online-Kurs einen Internet-Zugang, ein Headset (alternativ Kopfhörer oder Ohrhörer mit Mikrofon) sowie ggf. eine Webcam.
Bei Online-Kursangeboten sind Teilnehmende selbst für eine geeignete technische Voraussetzung verantwortlich (Endgerät, Software, Internetverbindung). Für versäumte Termine aufgrund unzureichender technischer Ausstattung besteht von Kundenseite kein Rückerstattungsanspruch gegenüber der KVHS.
Was ist bei Studienfahrten zu beachten?
Kommt es bei Studienfahrten abweichend von der Beschreibung zu Programmänderungen, entstehen daraus keine Ansprüche auf Erstattung der Gebühren oder auf weitere Leistungen. Im Angebot enthaltene Zusatzleistungen sind nicht modifizierbar.
Abmeldung
Wie melde ich mich ab?
Abmeldungen sind nur schriftlich und innerhalb festgelegter Fristen möglich. Für Kurse, die mindestens 5 Unterrichtstermine haben, muss der KVHS-Geschäftsstelle in Lorsch 5 Tage vor Kursbeginn eine Abmeldung vorliegen – diese ist bei Kursen zwischen 1 und 4 Kursterminen sowie allen Wochenendkursen bereits 10 Tage vor Kursbeginn erforderlich. Nach Ablauf dieser Fristen sind Abmeldungen unwirksam – sie sind ausschließlich an die Geschäftsstelle zu richten.
Sollten Sie krank sein, können wir Sie nur kostenfrei stornieren, wenn Sie uns ein ärztliches Attest vorlegen.
Eine Abmeldung über die Kursleitung ist nicht möglich.
Kann die KVHS einen Kurs absagen?
Die KVHS Bergstraße legt für jede Veranstaltung eine Mindest- und eine Höchst-Teilnehmerzahl fest. Wird die Mindest-Teilnehmerzahl vor Kursbeginn deutlich unterschritten, kann die KVHS die Kurse bereits vor Beginn absagen. Daher empfiehlt die KVHS, sich rechtzeitig vor Kursbeginn anzumelden. Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die Höchst-Teilnehmerzahl, gilt als Entscheidungskriterium der Zeitpunkt, an dem die Anmeldungen bei der Geschäftsstelle eingegangen sind.
Müssen Kurse aus zwingenden Gründen von der KVHS abgesagt oder vor dem offiziellen Kursende gestoppt werden, erfolgt eine Rückerstattung der anteiligen Gebühren. Falls die KVHS vor oder während des Kurses einen Wechsel der Lehrkraft vornimmt, besteht weder Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr noch kann ausdiesem Grund eine bereits wirksame Anmeldung rückgängig gemacht werden. Regress bzw. nachträgliche Abmeldung sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn die KVHS Kurstermine abweichend von der ursprünglichen Terminierung verlegt.
Zu Entscheidungen befugt sind nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVHS-Geschäftsstelle – etwaige Aussagen von Lehrkräften und in freier Mitarbeit beschäftigter Personen hinsichtlich der Durchführung des Programms sind gegenstandslos.
Der Kurs ist schon ausgebucht – gibt es eine Warteliste?
Wenn ein Kurs ausgebucht ist, können Sie sich gerne auf die Warteliste setzen lassen. Wir informieren Sie, sobald ein Platz frei wird.
Die Mindestteilnehmerzahl ist nicht erreicht. Muss der Kurs dann ausfallen?
Wird die Mindest-Teilnehmerzahl unterschritten, besteht die Möglichkeit, sich die für eine Staffelpreis-Regelung oder Stundenreduzierung zu entscheiden.
Zu Entscheidungen befugt sind nur Mitarbeitende der KVHS-Geschäftsstelle – etwaige Aussagen von Lehrkräften und in freier Mitarbeit beschäftigter Personen hinsichtlich der Durchführung des Programms sind gegenstandslos.
Bezahlung und Gutschein
Wann und wie bezahle ich?
Damit die KVHS Gebühren abbuchen darf, benötigt sie Ihr schriftliches Einverständnis mit Ihrer IBAN und BIC sowie Ihre Mailadresse für Rückmeldungen. Wer nicht abbuchen lässt, erhält eine Gebührenrechnung mit den Bankverbindungen der Kreiskasse Bergstraße – die Zahlung muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
Falls Sie am SEPA-Abbuchungsverfahren teilnehmen, ziehen wir die Gebühren von Ihrem Konto ein. Nach den SEPA-Bestimmungen teilen wir Ihnen den Abbuchungstermin mindestens 10 Tage zuvor per Brief oder Mail mit. Ihre Vollmacht zur Abbuchung gilt 36 Monate und verlängert sich nach jeder erfolgten Abbuchung um weitere 36 Monate. Sie können Ihre Vollmacht jederzeit widerrufen. Manuell erstellte Rechnungen werden kurz nach Kursbeginn verschickt. Wenn Sie von uns keine Absage erhalten, findet der Kurs auf jeden Fall statt – unabhängig vom Termin der Rechnungsstellung.
Gibt es Ermäßigungen?
Folgender Personenkreis erhält bei der Buchung von Kursen Ermäßigung:
Schüler, die BaföG beziehen
Studenten, die BaföG beziehen
Kinder, die Förderung nach SGB VIII erhalten
AuPairs
Empfänger von ALG I
Arbeitssuchende, die Grundsicherung nach SGB II erhalten
Empfänger von Grundsicherung wegen Alters und Behinderung nach SGB XII
Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Ermäßigungen müssen sofort bei der Anmeldung mit einem schriftlichen Nachweis der bescheinigenden Institution geltend gemacht werden – rückwirkend wird kein Nachlass gewährt.
Die Ermäßigung beträgt zehn Prozent der angegebenen Gebühr. Auf Nebenkosten (z.B. Lebensmittel, Fahrtkosten, Bücher) wird keine Ermäßigung gewährt. Für Prüfungen werden ausschließlich die bei der Anmeldung angegebenen Gebühren verrechnet.
Die Ermäßigung beträgt 10 Prozent der angegebenen Gebühr. Auf Nebenkosten (z. B. Lebensmittel, Fahrtkosten, Bücher) wird keine Ermäßigung gewährt. Für Prüfungen werden ausschließlich die bei der Anmeldung angegebenen Gebühren verrechnet.
Kann meine Firma/jemand anderes die Kosten übernehmen?
Grundsätzlich ja. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall die vhs Geschäftsstelle und halten die entsprechende Rechnungsadresse der Firma / der anderen Person zur Hand.
Kann ich bei der KVHS Geschenkgutscheine kaufen?
Ja, es gibt zwei Möglichkeiten einen Gutschein bei uns zu erwerben: Bestellen Sie einfach schriftlich per E-Mail oder per Post einen oder mehrere Geschenkgutscheine. Teilen Sie uns hierfür bitte den gewünschten Gutscheinbetrag mit. Oder kommen Sie persönlich während den Öffnungszeiten in unsere Geschäftsstelle. Wir senden Ihnen daraufhin den Gutschein per Post zu. Bitte beachten Sie, dass der Gutschein erst dann versendet wird, wenn der Rechnungsbetrag auf unserem Bankkonto eingegangen ist.
Der Betrag des Gutscheines kann über eine beliebige Summe ausgestellt werden. Eine Barauszahlung des Restgeldes des Gutscheines ist nicht möglich.
Wenn Sie einen speziellen Kurs verschenken möchten, kontaktieren Sie bitte die vhs Geschäftsstelle.
Gutscheine sind – wenn sie bei der KVHS gekauft wurden – zeitlich unbefristet gültig. Von der KVHS ausgestellte Kulanzgutscheine haben ein Verfallsdatum. Grundsätzlich können Gutscheine nur von der Person eingelöst werden, auf die sie ausgestellt sind. Darüber hinaus sind sie weder auf mehrere Semester verteilbar noch können mehrere Gutscheine auf einen Kurs angerechnet werden. Gutscheine sind mit der Anmeldung einzureichen.
Wie bekomme ich die vhs-Card? Kann man diese auch verschenken?
Die KVHS bietet eine vhs-Card an, die ab dem Kauftermin zwölf Monate lang eine Ermäßigung von zehn Prozent auf alle Kursbuchungen gewährt, sofern der Kursbeginn in diesem Zeitraum liegt. Sie gilt nicht rückwirkend auf bereits gebuchte Kurse. Nebenkosten (z. B. Lebensmittel, Fahrtkosten, Bücher) und Gebühren für Prüfungen sind nicht rabattfähig. Die vhs-Card kostet als Einzelcard 20,- EUR und als Familiencard 30,- EUR.
Die vhs-Card kann über die Homepage oder telefonisch bestellt werden.
Kursbezogene Fragen
Wo findet mein Kurs statt? Wo kann ich gut parken?
In der Kursbeschreibung finden Sie den Veranstaltungsort. Unter Service/Parken finden Sie Parkmöglichkeiten.
In den Unterrichtsstätten ist auch hinterlegt, ob der Veranstaltungsort barrierefrei ist.
Kann ich eine Teilnahmebestätigung erhalten?
Auf Wunsch werden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt soweit die Teilnehmenden regelmäßig (mindestens 80%) am Kurs teilgenommen haben. In besonderen Fällen wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Werden Gesundheitskurse der KVHS von Krankenkassen bezuschusst?
Die KVHS bietet keine Präventionskurse an, die nach § 20 SGB V gefördert werden, stellt aber auf Wunsch Teilnahmebescheinigungen aus, die einige Krankenkassen mit ihren Bonusprogrammen unterstützen können.
Bin ich während der Teilnahme an den Kursen der Gesundheitsbildung versichert?
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes gesundheitliches Risiko. Wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen unsicher sind, ob ein Kurs für Sie geeignet ist, informieren Sie sich vorab bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Eine Kursteilnahme ersetzt keine Therapie.
Was passiert, wenn die Kursleitung krank wird?
Sollte die Kursleitung erkrankt sein, werden wir Sie per Email oder telefonisch kontaktieren. Der ausgefallene Kurstag wird entsprechend nachgeholt. Sollte das terminlich nicht möglich sein, erfolgt eine Erstattung / Gutschrift des ausgefallenen Kurstages.
Kann ich eine Schnupperstunde machen?
Ohne Anmeldung ist ein Kursbesuch leider nicht möglich. Bitte melden Sie sich daher immer vorab bei der vhs Geschäftsstelle, um das weitere Vorgehen bei einem Schnupperbesuch abzuklären.
Ich möchte im nächsten Semester mit dem Kurs weitermachen. Wie ist die Vorgehensweise?
Wenn Sie bereits in einem laufenden Kurs angemeldet sind, können Sie sich in einigen Kursen über die Weitermeldeliste (wird von der Kursleitung im laufenden Kurs zur Verfügung gestellt) für den Folgekurs mit Ihrer Unterschrift weitermelden. Bitte beachten Sie, dass diese Weitermeldung absolut verbindlich ist und die Kursgebühr entsprechend zu entrichten ist.
Wie sehe ich auf der Homepage, ob ein Kurs ausgebucht ist oder nicht?
Bei allen Veranstaltungen wird in einer kleinen farbigen Grafik der Belegungsstand angezeigt. So lässt sich beispielsweise erkennen, ob es noch freie Plätze gibt.
Wo finde ich Informationen, wenn ich Deutsch lernen möchte?
Sie finden häufig gestellte Fragen und deren Antworten auf einer extra Seite -> FAQ – Deutsch als Zweitsprache
Fragen zum Kursangebot
Für die KVHS auch spezielle Firmenkurse durch?
Für Firmen, Behörden und Verbände bieten wir auf Anfrage maßgeschneiderte Schulungsangebote – individuelle Kursinhalte und Termine (auch als Inhouseschulung). Bitte wenden Sie sich an: beruf@kvhs-bergstrasse.de
Kann die KVHS für private Gruppen auch ein spezielles Kursangebot organisieren?
Sehr gerne. Sprechen Sie uns einfach an.
Ich interessiere mich für eine Lehrtätigkeit bei der KVHS. Wie gehe ich vor?
Wir suchen Kursleitende in allen Bereichen, daher melden Sie sich gern bei den zuständigen Bildungsmanagern. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter Kursleitung werden.
Wo erhalte ich ein aktuelles Programmheft?
Stammteilnehmende erhalten das aktuelle Heft immer per Post vor Semesterbeginn. Ansonsten liegt unser Programmheft an zahlreichen öffentlichen Stellen und in den Rathäusern der Städte und Gemeinden aus.
