Gesundheit und Fitness

Bezuschussung
Die KVHS bietet keine Präventionskurse an, die nach § 20 SGB V gefördert werden. Dieser Paragraf regelt die Bezuschussung durch die Krankenkassen. Die darin gemachten Auflagen lassen sich nicht mehr mit den bewährten Kursangeboten der KVHS vereinbaren. Wir stellen Teilnahmebescheinigungen aus, die einige Krankenkassen mit ihren Bonusprogrammen unterstützen. Darüber entscheidet allein Ihre Krankenkasse. Wir

zum Kursprogramm