Rabatte, Gutscheine, Bezuschussung

Die KVHS bietet eine vhs-Card an, die ab dem Kauftermin zwölf Monate lang eine Ermäßigung von zehn Prozent auf alle Kursbuchungen gewährt, sofern der Kursbeginn in diesem Zeitraum liegt. Sie gilt nicht rückwirkend auf bereits gebuchte Kurse. Nebenkosten (z. B. Lebensmittel, Fahrtkosten, Bücher) und Gebühren für Prüfungen sind nicht rabattfähig. Die vhs-Card kostet als Einzelcard 20,- EUR und als Familiencard 30,- EUR.

Gutscheine sind – wenn sie bei der KVHS gekauft wurden – zeitlich unbefristet gültig. Von der KVHS ausgestellte Kulanzgutscheine haben ein Verfallsdatum. Grundsätzlich können Gutscheine nur von der Person eingelöst werden, auf die sie ausgestellt sind. Darüber hinaus sind sie weder auf mehrere Semester verteilbar noch können mehrere Gutscheine auf einen Kurs angerechnet werden. Gutscheine müssen der KVHS-Geschäftsstelle bei der Anmeldung im Original vorgelegt werden.

Bezuschussung (Gesundheitsbereich)
Die KVHS bietet keine Präventionskurse an, die nach § 20 SGB V gefördert werden. Dieser Paragraf regelt die Bezuschussung durch die Krankenkassen. Die darin gemachten Auflagen lassen sich nicht mehr mit den bewährten Kursangeboten der KVHS vereinbaren. Wir stellen Teilnahmebescheinigungen aus, die einige Krankenkassen mit ihren Bonusprogrammen unterstützen. Darüber entscheidet allein Ihre Krankenkasse. Wir erklären Ihnen gern die Hintergründe, wenn Sie dies wünschen.

Gebührenermäßigung
Folgender Personenkreis erhält bei der Buchung von Kursen Ermäßigung:
Schüler, die BaföG beziehen
Studenten, die BaföG beziehen
Kinder, die Förderung nach SGB VIII erhalten
AuPairs
Empfänger von ALG I
Arbeitssuchende, die Grundsicherung nach SGB II erhalten
Empfänger von Grundsicherung wegen Alters und Behinderung nach SGB XII
Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Ermäßigungen müssen sofort bei der Anmeldung mit einem schriftlichen Nachweis der bescheinigenden Institution geltend gemacht werden - rückwirkend wird kein Nachlass gewährt.
Die Ermäßigung beträgt zehn Prozent der angegebenen Gebühr. Auf Nebenkosten (z.B. Lebensmittel, Fahrtkosten, Bücher) wird keine Ermäßigung gewährt. Für Prüfungen werden ausschließlich die bei der Anmeldung angegebenen Gebühren verrechnet.

Ehrenamts-Card
Inhaber der E-Card erhalten 40 Prozent Ermäßigung auf die Kursgebühren der Kreisvolkshochschule Bergstraße, ausgenommen sind Studienreisen. Die Ermäßigung ist unter Vorlage der Gebührenrechnung sowie des Zahlungsbeleges beim Kreis Bergstraße zu beantragen (Abteilung Bürgerservice, Vereine und Kultur, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim, Email: Steffen.Maurer@kreis-bergstrasse.de).