Geschäftsbedingungen (Stand Januar 2021)

Träger der Kreisvolkshochschule

Kreis Bergstraße
Der Kreisausschuss
Landrat Christian Engelhardt
Die Volkshochschule ist als nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts eine unmittelbare Einrichtung des Kreises Bergstraße.

Gender Mainstreaming

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

An- und Abmeldung

Die KVHS Bergstraße nimmt Anmeldungen am Telefon, per Mail, Anmeldekarte oder Weitermeldeliste entgegen. Damit die KVHS Gebühren abbuchen darf, benötigt sie Ihr schriftliches Einverständnis mit Ihrer IBAN und BIC sowie Ihre Mailadresse für Rückmeldungen. Kunden, die nicht abbuchen lassen, erhalten eine Gebührenrechnung mit den Bankverbindungen der Kreiskasse Bergstraße – die Zahlung muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen.

Bei der Anmeldung bittet die KVHS jeden einzelnen Kunden um folgende Angaben:

  • aktuelle Kursnummer und Kursbezeichnung
  • Name, Adresse, Telefonnummer (Erreichbarkeit tagsüber), Mailadresse
  • Bankverbindung für die Abbuchung der Gebühren (IBAN und BIC)
  • Geburtsjahr für statistische Zwecke

Anmeldebestätigungen werden nicht verschickt - allerdings meldet sich die KVHS sofort, wenn eine Buchung nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte. Wer keine anderslautende Nachricht erhält, wird gebeten, zum ersten Kurstermin zu kommen. Die Anmeldung – unabhängig vom tatsächlichen Erscheinen im Kurs – verpflichtet zur Zahlung der vollen Gebühr. Dasselbe gilt für jedwede Teilnahme an einem Kurs – die komplette Gebühr wird auch beim Besuch einzelner Kurstermine fällig.

Abmeldungen sind nur schriftlich und innerhalb festgelegter Fristen möglich. Für Kurse, die mindestens 5 Unterrichtstermine haben, muss der KVHS Geschäftsstelle in Lorsch 5 Tage vor Kursbeginn eine Abmeldung vorliegen – diese ist bei Kursen zwischen 1 und 4 Kursterminen sowie allen Wochenendkursen bereits 10 Tage vor Kursbeginn erforderlich. Abmeldungen nach Ablauf dieser Fristen sind unwirksam – ebenfalls unwirksam sind Abmeldungen bei Kursleitern und freien Mitarbeitern.

Durchführung der Kurse

Die KVHS Bergstraße legt für jede Veranstaltung – ausgenommen sind Vorträge mit geöffneter Abendkasse – eine Mindest- und eine Höchst-Teilnehmerzahl fest. Wird die Mindest-Teilnehmerzahl vor Kursbeginn deutlich unterschritten, kann die KVHS die Kurse bereits vor Beginn absagen. Daher empfiehlt die KVHS ihren Kunden, sich rechtzeitig vor Kursbeginn anzumelden. Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die Höchst-Teilnehmerzahl, gilt als Entscheidungskriterium der Zeitpunkt, an dem die Anmeldungen bei der Geschäftsstelle eingegangen sind.

Müssen Kurse aus zwingenden Gründen von der KVHS abgesagt oder vor dem offiziellen Kursende gestoppt werden, erfolgt eine Rückerstattung der anteiligen Gebühren. Falls die KVHS vor oder während des Kurses einen Dozentenwechsel vornimmt, haben die Kunden weder Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr noch kann aus diesem Grund eine bereits wirksame Anmeldung rückgängig gemacht werden. Regress bzw. nachträgliche Abmeldung sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn die KVHS Kurstermine abweichend von der ursprünglichen Terminierung verlegt.

Kommt es bei Studienfahrten abweichend von der Beschreibung zu Programmänderungen, entstehen daraus keine Ansprüche auf Erstattung der Gebühren oder auf weitere Leistungen. Im Angebot enthaltene Zusatzleistungen sind nicht modifizierbar.

Bei Onlinekursangeboten sind die Teilnehmenden selbst für eine geeignete technische Voraussetzung verantwortlich (Endgerät, Software, Internetverbindung). Für versäumte Termine aufgrund unzureichender technischer Voraussetzung bei den Teilnehmenden besteht keine Rückerstattungsanspruch gegenüber der KVHS.

Zu Entscheidungen befugt sind nur Mitarbeiter der KVHS-Geschäftsstelle – etwaige Aussagen von Kursleitern und freien Mitarbeitern zur Durchführung des Programms sind gegenstandslos.

Die KVHS und ihre Kunden verpflichten sich, in Schulen und anderen Unterrichtsstätten die Hausordnung einzuhalten. Räume, Mobiliar und Geräte müssen pfleglich behandelt werden. Rauchen ist grundsätzlich verboten.

Während der Ferien sowie am Rosenmontag und Fastnachtsdienstag finden in den Schulen keine Kurse statt. Osterferien sind vom 6. bis 16. April 2021, Sommerferien vom 19. Juli bis 27. August 2021. Für Hirschhorn und Neckarsteinach gelten die baden-württembergischen Schulferien.

Kursgebühren

Die Kursgebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Kreisvolkshochschule Bergstraße in der jeweils gültigen Fassung. Das Programmheft weist für jede Veranstaltung die Gebühr aus. Die Gebührenkalkulation erfolgt nach festgelegten Kriterien.

Gebühr für die Ausstellung detaillierter Leistungsbescheinigungen: 10,- EUR

Die Gebühren werden auf volle 50 Cent aufgerundet

Zusätzliche Leistungen können in Rechnung gestellt werden.

Bei verschiedenen Kursen fallen zusätzlich noch Material- bzw. Nebenkosten an, die gesondert ausgewiesen sind.

Wird die Mindest-Teilnehmerzahl unterschritten, können sich die Teilnehmer für eine Staffelpreis-Regelung entscheiden.

Rabatte und Gutscheine

Die KVHS bietet eine vhs-Card an, die ab dem Kauftermin zwölf Monate lang eine Ermäßigung von zehn Prozent auf alle Kursbuchungen gewährt, sofern der Kursbeginn in diesem Zeitraum liegt. Sie gilt nicht rückwirkend auf bereits gebuchte Kurse. Nebenkosten (z. B. Lebensmittel, Fahrtkosten, Bücher) und Gebühren für Prüfungen sind nicht rabattfähig. Die vhs-Card kostet als Einzelcard 20,- EUR und als Familiencard 30,- EUR.

Gutscheine sind – wenn sie bei der KVHS gekauft wurden – zeitlich unbefristet gültig. Von der KVHS ausgestellte Kulanzgutscheine haben ein Verfallsdatum. Grundsätzlich können Gutscheine nur von der Person eingelöst werden, auf die sie ausgestellt sind. Darüber hinaus sind sie weder auf mehrere Semester verteilbar noch können mehrere Gutscheine auf einen Kurs angerechnet werden. Gutscheine sind mit der Anmeldung einzureichen.

Gebührenermäßigung

Folgender Personenkreis erhält bei der Buchung von Kursen Ermäßigung:
Schüler, die BaföG beziehen
Studenten, die BaföG beziehen
Kinder, die Förderung nach SGB VIII erhalten
Au Pairs
Empfänger von ALG I
Arbeitssuchende, die Grundsicherung nach SGB II erhalten
Empfänger von Grundsicherung wegen Alters und Behinderung nach SGB XII
Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten


Ermäßigungen müssen sofort bei der Anmeldung mit einem schriftlichen Nachweis der bescheinigenden Institution geltend gemacht werden – rückwirkend wird kein Nachlass gewährt.

Die Ermäßigung beträgt 10 Prozent der angegebenen Gebühr. Auf Nebenkosten (z. B. Lebensmittel, Fahrtkosten, Bücher) wird keine Ermäßigung gewährt. Für Prüfungen werden ausschließlich die bei der Anmeldung angegebenen Gebühren verrechnet.

Rechnungsstellung

Falls Sie am SEPA-Abbuchungsverfahren teilnehmen, ziehen wir die Gebühren von Ihrem Konto ein. Nach den SEPA-Bestimmungen teilen wir Ihnen den Abbuchungstermin 10 Tage zuvor per Brief oder E-Mail mit. Ihre Vollmacht zur Abbuchung gilt 36 Monate und verlängert sich nach jeder erfolgten Abbuchung um weitere 36 Monate. Sie können Ihre Vollmacht jederzeit widerrufen. Manuell erstellte Rechnungen werden kurz nach Kursbeginn verschickt. Wenn Sie von uns keine Absage erhalten, findet der Kurs auf jeden Fall statt – unabhängig vom Termin der Rechnungsstellung.

Haftung und Datenschutz

Die KVHS haftet nicht für Schäden an Leben, Gesundheit und Eigentum der Teilnehmer – davon ausgenommen sind lediglich Schäden, die durch vorsätzliches Handeln verursacht werden. Bei Studienfahrten sind die KVHS-Kunden an die allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters gebunden. Diese Bedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt.

Die KVHS hält sich an die Vorgaben des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) in der jeweils gültigen Fassung.

Stand: Januar 2024